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Hygienevorschriften
Nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind ab dem 02. April 2022 die Maskenpflicht in einigen Einrichtungen entfallen. Das IfSG schreibt die Verpflichtung zum Tragen von Masken (FFP1 / FFP2) nur noch in Arztpraxen, Krankenhäuser, Tageskliniken, Pflegedienste und den öffentlichen Personennahverkehr vor. Um Ausbrüchen in den Betrieben vorzubeugen, müssen übergangsweise bis einschließlich 25. Mai 2022 noch Basisschutzmaßnahmen zum Infektionsschutz bei der Arbeit und für unsere Mitarbeiter getroffen werden. Die Arbeitgeber*innen sind weiterhin verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept festzulegen, ggf. anzupassen und umzusetzen (SARS-CoV-2-Arbeitsschutverordnung).
Unser betriebliches Hygienekonzept sieht deshalb wegen der körpernahen Behandlungsformen weiterhin das Tragen von medizinischen Masken auch durch Patient*innen vor.
Die Therapeut*innen tragen laut der Verordnung der BG weiterhin FFP2-Masken bei der Anwendung köpernaher Behandlungen, ansonsten FFP1 Mund-Nasen-Schutz.
Im Kursbereich / Kursraum muss keine Maske getragen werden.
Wir wünschen Euch alles Gute, bleibt gesund und seid von Herzen gegrüßt,
vielen Dank für Euer Verständnis,
das HTZ-Team